AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen
NOVICONS OÜ
Tartu mnt 67/1-13b
10115 Tallinn
Estland
Registrierungsnummer: 17328673
nachfolgend „NOVICONS“ genannt, und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen von NOVICONS richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn vor oder bei Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt einzusehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NOVICONS ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Nicht erfasste Bilanzbuchhaltungsleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, bei denen die NOVICONS OÜ selbst Vertragspartner und Rechnungssteller ist.
Hierzu zählen insbesondere:
- betriebswirtschaftliche Beratung,
- Analyse und Optimierung betrieblicher Abläufe,
- Digitalisierung und Organisation kaufmännischer Prozesse,
- organisatorische und administrative Dienstleistungen,
- sonstige im Angebot ausdrücklich bezeichnete Consulting-Leistungen.
Bilanzbuchhaltungsleistungen, insbesondere laufende Buchhaltung, Bilanzierung und Jahresabschlussarbeiten, werden im Rahmen einer Kooperation mit einem in Österreich berufsberechtigten Kooperationspartner erbracht.
Vertragspartner und Rechnungssteller für diese Leistungen ist der im jeweiligen Angebot bezeichnete Kooperationspartner. Für diese Leistungen gelten die mit diesem Kooperationspartner vereinbarten Vertragsbedingungen und nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NOVICONS OÜ.
Enthält ein Angebot sowohl Leistungen der NOVICONS OÜ als auch Bilanzbuchhaltungsleistungen eines Kooperationspartners, werden die jeweiligen Leistungsbereiche, Vertragspartner und Abrechnungen getrennt und transparent ausgewiesen.
NOVICONS erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung und erstellt keine Steuererklärungen.
3. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die Annahme eines Angebots von NOVICONS,
- die Unterzeichnung eines Vertrags,
- oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung.
Die Annahme kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Mit der Leistungserbringung wird grundsätzlich erst nach Vertragsabschluss begonnen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Änderungen und Nebenabreden sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
4. Leistungsumfang und Änderungen
NOVICONS erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen fachlichen Sorgfalt.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, schuldet NOVICONS eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Betriebswirtschaftliche Einschätzungen, Berechnungen, Planungen und Empfehlungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und den zum Bearbeitungszeitpunkt bekannten Umständen. Die unternehmerische Entscheidung und Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber.
NOVICONS ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Informationen vollständig auf ihre rechtliche, steuerliche oder tatsächliche Richtigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots abgerechnet.
Kostenpflichtige Erweiterungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen des Leistungsumfangs können vereinbarte Termine und Kostenschätzungen beeinflussen.
5. Mitwirkung und Termine
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtmäßige Verwendung der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen verantwortlich.
Erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten sowie Änderungen relevanter Umstände sind NOVICONS unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungszeiten und Termine sind unverbindliche Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können zu einer angemessenen Verschiebung der Termine und zu einer zusätzlichen Vergütung führen.
6. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Leistungen können insbesondere nach tatsächlichem Zeitaufwand, zu einem vereinbarten Stundensatz, als monatliche Pauschale oder zu einem Projektpreis abgerechnet werden.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich einer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
Auslagen, Reisezeiten oder Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber ihnen zuvor zugestimmt hat.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt.
Sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist NOVICONS berechtigt, die nach estnischem Recht vorgesehenen Verzugszinsen und erforderlichen Einziehungskosten geltend zu machen.
Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann NOVICONS die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für laufende Dienstleistungen gilt, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Nachfrist erheblich verletzt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert wird, fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden oder die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist.
Bei Vertragsende werden alle bis dahin erbrachten Leistungen und verbindlich eingegangenen Fremdkosten abgerechnet.
8. Einsatz externer Dienstleister
NOVICONS ist berechtigt, geeignete technische Dienstleister, Mitarbeiter oder Subunternehmer zur Erfüllung einzelner Aufgaben einzusetzen.
NOVICONS bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.
Beauftragt der Auftraggeber einen externen Anbieter selbst, gelten für dessen Leistungen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
NOVICONS haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen externer Plattformen, Softwareprodukte oder Kommunikationsdienste, soweit diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von NOVICONS liegen.
9. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, organisatorische, technische und finanzielle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
Diese Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet und nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Vertragserfüllung benötigen.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
10. Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er NOVICONS zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und übermittelt werden dürfen.
Soweit NOVICONS personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Besonders sensible Daten, Zugangsdaten und vertrauliche Unterlagen dürfen nur über ausdrücklich vereinbarte und angemessen geschützte Übertragungswege übermittelt werden.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von NOVICONS.
11. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Unterlagen, Marken, Texte und sonstige Inhalte bleiben in seiner Rechtsinhaberschaft.
Allgemeine Methoden, Vorlagen, Modelle, Konzepte, Arbeitsweisen und bereits vorhandene Unterlagen von NOVICONS bleiben bei NOVICONS.
Nach vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber die speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnisse zeitlich unbeschränkt für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder Verwendung der Arbeitsergebnisse für entgeltliche Leistungen gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von NOVICONS, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Haftung
NOVICONS haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und für den jeweiligen Vertrag typischen unmittelbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
NOVICONS haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen, sofern deren Fehlerhaftigkeit für NOVICONS nicht erkennbar war.
Der Auftraggeber hat Arbeitsergebnisse vor ihrer Umsetzung auf erkennbare Fehler und ihre Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt und Kommunikation
Keine Partei haftet für eine verspätete oder unterbliebene Leistung, soweit diese durch ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wurde.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sobald dies zumutbar möglich ist.
Dauert das Leistungshindernis länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Auftragsteil in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
Die geschäftliche Kommunikation kann per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Erklärungen, Freigaben, Änderungen und Kündigungen können in Textform erfolgen. Eine E-Mail ist ausreichend, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen NOVICONS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Republik Estland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht am Sitz der NOVICONS OÜ in Tallinn, Estland.
Vertragssprache ist Deutsch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 26. Juli 2026